1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Kappel & Lorenz GbR, handelnd unter KALV-Reifen, Industriestr. 23, 95346 Stadtsteinach – nachfolgend „KALV-Reifen“ – und ihren Kunden über die Abholung, Annahme, Sortierung, Verwertung oder Entsorgung von Reifen sowie über die Lieferung und den Export von Reifen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn KALV-Reifen ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Informationen auf der Website und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen, Mengen, Abholgebieten und Verwertungsmöglichkeiten auf dieser Website ist eine unverbindliche Information und noch kein rechtlich bindendes Angebot. Auch eine Anfrage per E-Mail oder Telefon verpflichtet weder den Kunden noch KALV-Reifen zum Vertragsschluss.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn KALV-Reifen ein individuelles Angebot abgibt und der Kunde dieses annimmt oder wenn beide Seiten eine Leistung anderweitig verbindlich vereinbaren. Umfang, Termin, Vergütung, Transport, Reifenarten und weitere Einzelheiten ergeben sich vorrangig aus diesem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Leistungsumfang
KALV-Reifen erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Die konkrete Behandlung der Reifen richtet sich insbesondere nach Zustand, Verwendbarkeit, Sortierung und der getroffenen Vereinbarung.
Mengenangaben und Beschreibungen des Kunden bilden die Grundlage für Planung, Fahrzeugauswahl, Personal- und Zeitaufwand. Stellt sich vor Ort heraus, dass Menge, Reifenart, Zustand, Verladung oder Zugänglichkeit wesentlich von den Angaben abweichen, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und mögliche Mehrkosten ab.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übergabe der Reifen berechtigt ist und macht vollständige sowie zutreffende Angaben zu Menge, Art, Zustand und Abholort. Er sorgt am vereinbarten Termin für eine gefahrlose, rechtlich zulässige und mit dem vereinbarten Fahrzeug erreichbare Zufahrt sowie für die vereinbarte Bereitstellung der Reifen.
Andere Abfälle, Felgen, Flüssigkeiten, Batterien, Chemikalien oder sonstige Fremdstoffe dürfen nur übergeben werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht vereinbarte Stoffe kann KALV-Reifen zurückweisen.
5. Termine und Leistungshindernisse
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und von KALV-Reifen nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Leistungszeit angemessen. KALV-Reifen informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald dies möglich ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei einem von KALV-Reifen zu vertretenden Verzug, bleiben unberührt.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag genannten Preise und Gutschriften. Ob für Reifen eine Vergütung oder Gutschrift möglich ist, hängt insbesondere von Menge, Qualität, Sortierung, Marktlage und Wiederverwendbarkeit ab und wird individuell vereinbart.
Alle Preisangaben verstehen sich in der im Angebot ausgewiesenen Form einschließlich oder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Soweit KALV-Reifen Reifen oder andere Waren liefert, ergeben sich Lieferort, Transport, Kosten und Gefahrübergang aus der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von KALV-Reifen.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Bei einem Vertragsschluss erhält der Verbraucher die für den konkreten Vertrag erforderlichen Informationen.
9. Mängelrechte
Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im individuellen Vertrag wirksam nichts anderes vereinbart wurde. Beschreibungen gebrauchter Reifen und vereinbarte Qualitätsmerkmale sind bei der Beurteilung ihres vertragsgemäßen Zustands zu berücksichtigen.
Für Kaufleute gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 Handelsgesetzbuch.
10. Haftung
KALV-Reifen haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Verbraucher kann im gesetzlichen Umfang aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; dies gilt nicht für Ansprüche, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
12. Verbraucherstreitbeilegung
KALV-Reifen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von KALV-Reifen Gerichtsstand. KALV-Reifen bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 18. August 2026